Warum wir SPD Frauen dem Kompromisspapier §219a niemals zustimmen können

Wie ist die Debatte um den §219a entstanden?

Am 24. November sorgte ein Urteil für Aufsehen und Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Grundlage dafür war der §219a Strafgesetzbuch, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Da fragt man sich, was ist das passiert und stellt sich vor, dass sie auf Ihrer Webseite große grelle Werbeanzeigen für Schwangerschaftsabbrüche geschaltet hat. Das war aber nicht der Fall, sondern es befand sich auf der Webseite von Frau Hänel unter der Rubrik „Frauengesundheit“ ein Link mit dem Hinweis Schwangerschaftsabbruch und darunter konnte dann Informationen zum Schwangerschaftsabbruch per Mail angefordert werden und verknüpft war der Hinweis, dass auch ihre Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Dieser Hinweis war der Stein des Anstoßes oder der Grund für die Verurteilung. Das war nicht die erste Anzeige gegen Frau Hänel aber die erste, die nicht eingestellt wurde sondern zu einer Verurteilung geführt hat.

Der §219a verbietet somit, dass Ärztinnen und Ärzte nicht darüber informieren dürfen, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem medizinischen Leistungsspektrum gehören. Werbung und Information wird durch die aktuelle Rechtsprechung gleich gesetzt. Sie dürfen zwar Abtreibungen vornehmen unter gewissen Umständen  (geregelt in §218) aber sie dürfen nicht darüber informieren, dass sie diese Leistung anbieten. Zugespitzt heißt es, dass wir von den Ärztinnen und Ärzten erwarten, dass sie es heimlich tun.

Was bedeutet das aber für die schwangeren Frauen? 

Wenn die Frau sich entscheidet abzutreiben, muss sie vorher zu einer Pflichtberatung.  Wenn sie nach dieser Beratung immer noch den Abbruch machen möchte, werden ihr je nach Bundesland keine Ärzte oder Kliniken genannt, die den Eingriff vornehmen können. Dann beginnt die Frau zu recherchieren, wo der Eingriff gemacht werden könnte und landet höchstwahrscheinlich auf Seiten wie babycaust.de . Diese „Lebensschützer“ haben Begriffe wie zum Beispiel den Begriff „Babycaust“ abgeleitet vom Begriff „Holocaust“ ins Leben gerufen. Der Schwangerschaftsabbruch wird damit auf eine Stufe mit Naziverbrechen gestellt und zugleich mit dem Massenmord an Jüdinnen und Juden relativiert. Wenn man sich die Webseite babycaust.de anschaut, dann sieht man wie dort auf reißerischer, deformierender Art dort Horror-Geschichten über Schwangerschaftsabbrüche erzählt werden. Eine explizite Hetzkampagne gegen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wird, die dort nach Postleitzahlen aufgelistet sind.

Warum jetzt § 219a streichen? 

Die Forderung nach seiner Abschaffung des §219a gewinnt jetzt an Bedeutung, weil extreme Abtreibungsgegner ihn benutzen, um ganz gezielt Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Wenn eine ungewollt schwanger gewordene Frau  sich informieren will, dann findet sie durch das Werbeverbot nicht an sachliche Informationen und Hinweise zu Praxen und Kliniken.

Stattdessen ist sie unseriöser Hetze ausgesetzt. Schwangere finden im Internet zuhauf Informationen der Abtreibungsgegner und Verweise zu Beratungsstellen, die teilweise den notwendigen Beratungsschein gar nicht ausstellen und auch keine Ärztinnen und Ärzte vermitteln, die Abbrüche durchführen.Wir haben es zu tun mit einem Mangel an Information und einem  Übermaß an Desinformation (Falschinformation).

Dazu führt der §219a!

Warum wir SPD Frauen dem Kompromisspapier für den §219a niemals zustimmen können

Denn im vorgeschlagenen Kompromisspapier wird der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen.

Zu begrüßen ist die Tatsache, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärztinnen und Ärzte verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Das zeigt, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen.

Jedoch wird unter Punkt fünf des Kompromisspapiers eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll.

Das suggeriert, dass Frauen mit einem seelischen Schaden nach einer Abtreibung hinausgehen. Und genau das ist immer eines der Argumente der Lebensschützer gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche gewesen. 

Dass dieses Argument in dem Kompromisspapier zu finden ist, zeigt, dass kein Kompromiss gefunden wurde, dem wir SPD Frauen jemals zustimmen könnten!

Betül Özdemir

 

 

 

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