Was ist Cyber Stalking und wie kann man sich dagegen wehren?

Der Begriff „Stalking“ bezeichnet ein wiederkehrendes und beharrliches Verfolgen und Belästigen einer anderen Person über einen längeren Zeitraum. Diese belästigende Kontaktaufnahme erfolgt gegen den Willen des Opfers. Das Verfolgen und Belästigen geht so weit, dass die Opfer in den meisten Fällen auch bedroht, genötigt oder auch erpresst werden. Geschieht dies über einen längeren Zeitraum, so leidet das Opfer an Depressionen, Ängsten und einem Verfolgungswahn.

Die meisten Opfer beschuldigen sich selber, für das was mit ihnen passiert. In den meisten Fällen geht das Stalking aus einer ehemaligen intimen Beziehung aus, besonders in Trennungssituationen oder Trennungen wird das Stalking genutzt, um Kontrolle und Macht über die Person aufrechtzuerhalten.

Oft sind Partner*innen oder Ex-Parner*innen diejenigen, die das Ende einer Beziehung nicht akzeptieren und mit Nachrichten, Telefonanrufen oder durch soziale Netzwerke versuchen, die andere Person zu manipulieren oder auch bloßzustellen.

Du bist von Cyber Stalking betroffen, wenn du in der digitalen Welt folgendes erfährst:

  • Du wirst permanent von einer Person auf den sozialen Netzwerken, wie facebook, instagram, whatsapp, telegram kontaktiert
  • Dein Smartphone oder Computer wird mittels Spyware überwacht oder manipuliert
  • Über dich werden Lügen, intime Daten/Bilder oder Verleumdungen im Internet, an der Arbeitsstelle im sozialen Umfeld verbreitet
  • Du erfährst sexuelle Belästigungen oder offensive Kontaktaufahmen durch Mails, Nachrichten oder Anrufe)

Wenn du eines dieser aufgeführte Formen von Cyber Stalking erfährst, sei dir bewusst, dass du nicht schuld daran bist, was mit dir passiert. Du kannst und solltest dich wehren. Es gibt strafrechtliche Gesetze, die herangezogen werden können.

Cyber Stalking ist zwar kein eigener Straftatbestand, jedoch gibt es den §238 StGB. Mit dem Straftatbestand der Nachstellung werden eine Reihe von Angriffsformen des Cyber Stalkings unter Strafe gestellt. Zudem gibt es weitere strafrechtliche Sanktionen gegen Cyber Stalking im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.

  • §238 StGB Nachstellung Absatz 1 Ziffer 5 wird definiert, welche Nachstellungshandlungen strafrechtlich sanktioniert werden können: Vergleichbare Fälle für die digitalisierte Welt können zum Beispiel das Verächtlichmachen im Freundes- und/oder Kolleg*innenkreis, das unbefugte Verwenden von Bildaufnahmen zur Bloßstellung sowie unzutreffende oder herabsenkende Einträge in Internet-Foren oder Gästebüchern etc. sein.

Es können auch folgende Handlungen des Täters im digitalen Raum mit den aufgelisteten Straftatbeständen sanktioniert werden:

  • §185 StGB Beleidigung: Angriff der Ehre eines anderen Menschen durch herabsetzende Werturteile oder ehrverletzende Äußerungen
  • §186 StGB Üble Nachrede: setzt das Behaupten oder Verbreiten einer unbewiesenen Tatsache voraus, die geeignet ist, die betroffene Person schlecht dastehen zu lassen.
  • §187 StGB Verleumdung: bewusste Verbreitung der Unwahrheit oder eine ehrverletzende Behauptung über eine Person
  • §240 StGB Nötigung: eine Person wird von einer anderen zu einer Handlung, der Duldung einer Handlung oder zu einer Unterlassung der Handlung gezwungen
  • §241 StGB Bedrohung: Bedrohung eines anderen Menschen, dass an ihm/ihr oder ihm/ihr nahestehenden Person ein Verbrechen begangen werden soll.

Wenn du Opfer von Cyber Stalking geworden bist, kannst du eine Strafanzeige persönlich, schriftlich oder online erstatten. Eine Strafanzeige informiert die Ermittlungsbehörden über den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde.

Dafür solltest du die Beweise eines Cyber Stalkings in Form eines Stalking-Tagebuchs mit Datum- & Uhrzeitangaben und Screenshots von Chatverläufen und die E-Mail Kommunikation des Täters dokumentieren.

Und denk daran: Du bist nicht schuld, an dem was mit dir passiert. Du hast ein recht auf die Nutzung des Internets und an der Teilhabe an der digitalsierten Welt.

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